Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Printams Textilhandel GmbH
1-)
Verträge sind für uns erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
2-)
Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt außergewöhnlicher Umstände gehindert, wie z.B., höhere Gewalt, Mangel an Rohstoffen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, so verlängert sich, wenn die Lieferung nicht unmöglich und die Produktion nicht nachhaltig verringert wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfange. Wird durch die oben genannten Umstände die Produktion nachhaltig verringert oder Produktion bzw. Lieferung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Gleiches gilt im Falle von Streik und Aussperrung. Schadensersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
3-)
Wird vor der Lieferung über die Verhältnisse des Bestellers, insbesondere seine Bonität, nachteiliges bekannt, so sind wir berechtigt, entweder den Gegenwert für Lieferung im voraus oder uns ausreichend erscheinende, angemessene Sicherheiten zu verlangen, oder auch vom Vertrage zurückzutreten, sowie Ratenzahlungszusagen zu widerrufen.
Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 hindert die Annahme von Wechseln uns nicht, die noch bestehenden Forderungen gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen. Ansprüche aller Art des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
4.)
Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und von uns bestätigt wurde, ohne Verpackung und Fracht oder Anlieferung sowie ausschließlich aller staatl. Abgaben und sind ohne Verbindlichkeit für etwaige Nachbestellungen. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Ware bei uns abzuholen. Wird die Ware auf Wunsch des Abnehmers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch bei Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Abnehmer über; auch dann, wenn wir die Anlieferung selbst übernehmen und unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögern sich Versendung oder Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft.
5.)
Unsere Zahlungskonditionen gehen aus dieser Order hervor. Die Zahlung hat zu erfolgen in bar Geld, Scheck, Bankscheck, Giro- oder Postschecküberweisung. Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen, die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art sind unzulässig. Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Gerät der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten, kommt er mit der Zahlung auch nur eines fälligen Teils unserer Forderungen in Verzug oder läßt er einen Wechsel oder Scheck – auch anderen Gläubigern gegenüber – zu Protest gehen, so sind unsere gesamten Forderungen aus diesem Geschäft und etwaigen weiteren Geschäften einschließlich laufender Wechselverbindlichkeiten sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn im Falle vereinbarter Wechsel hergaben der Besteller mit der hergebe der Wechsel in Verzug gerät.
6.1)
Mängelrügen müssen schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen, bei uns eingehend angebracht werden. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung und Farbe berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so haben wir das Recht Ersatz zu liefern. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne mangelfreien Ersatz geleistet zu haben, so hat der Käufer das Recht, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn nicht eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich zugesichert oder ein Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen wurde. Eine Einlassung auf Mängelrügen nimmt uns nicht das Recht, die Verspätung einzuwenden. Beanstandete Ware darf nur mit unserer vorherigen Genehmigung zurückgesandt werden. Bei begründeten Beanstandungen werden die hierdurch vom Käufer verauslagten Beträge von uns ihm wieder ersetzt.
6.2)
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6.3)
Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, oder teilt er mit, dass er die Ware nicht abnehmen werde, so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, entweder nach Erteilung einer Nachfrist von längstens 10 Tagen eine Rückstandsrechnung aufzustellen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz zu verlangen. Wir sind berechtigt, die bestellte Ware bei einem Spediteur auf Kosten des Käufers unterzustellen.
7.)
Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, solange uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Forderungen zustehen. Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas andersweitiges erklären, erfolgt eine Rücknahme der Vorbehaltsware nur sicherheitshalber. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie etwaige Forderungen aus Rückgabe derselben, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an uns ab, ebenso etwaige Ansprüche gegen einen Versicherer aus Beschädigung oder Untergang von Vorbehaltsware. Wir nehmen diese Abtretungen an. Ungeachtet der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Käufer darf unsere Waren oder Forderungen vor vollständiger Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung an einen Dritten weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen oder zedieren. Werden unsere Waren oder Forderungen von dritter Seite gepfändet, so hat uns der Käufer sofort per Einschreiben unter Übersendung einer Abschrift des Pfandprotokolls bzw. des Pfandbeschlusses und einer eidesstattlichen Versicherung Mitteilung zu machen, aus letzterer sich ergibt, daß die gepfändete Ware oder Forderung unser Eigentum ist.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 19% übersteigt.
8.)
Die aufgedruckten Richtpreise wurden auf Wunsch des Kunden an der Ware angebracht. Die Ware ist für den Verkauf im Inland bestimmt.
9.)
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
10.)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nicht.
11.)
Erfüllungs- und Leistungsort ist Rangsdorf (Ortsteil Groß-Machnow), ausschließlicher Gerichtsstand ist Potsdam, auch für Scheck- oder Wechselansprüche.